Medizinrecht
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern
  • Gründungs- und Rechtsformberatung einschließlich der Vertragsgestaltung im Rahmen der ärztlichen Zusammenarbeit / Praxisgründung
  • Abwehr von Honorarregressen und -kürzungen gegenüber Vertragsärzten (Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen)

Das Medizinrecht geht weit über das sog. Arzthaftungsrecht hinaus und berührt eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete wie z.B. das Gesellschafts-, Steuer- und Sozialrecht. Da wir uns auch auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben, beraten und vertreten wir nicht nur Ärzte und Patienten bei der Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern. Wir sind vielmehr auch im Vertragsarztrecht (u.a. Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Honorarregresse und -kürzungen ggü. Vertragsärzten) und im Gesellschaftsrecht der Heilberufe, insbesondere bei der Praxisgründung, tätig.