Die Beauftragung der Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte löst - sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen wird - Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus. Die sich daraus ergebenden Gebühren werden entweder auf Grund des Gegenstandswertes, nach Betragsrahmen oder anhand von Festgebühren bestimmt. Die voraussichtlichen Kosten sind regelmäßig Gegenstand des Erstgesprächs.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, klären wir für Sie im Rahmen des Mandats, ob diese eintrittspflichtig ist.

Für eine Erstberatung von Privatpersonen entstehen maximal Kosten von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Erstberatungsgebühr richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Sache. Erstberatungen in den folgenden Bereichen lösen grundsätzlich die Höchstgebühr aus:

  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Grundstückskaufverträge
  • Finanzierung der Pflegebedürftigkeit
  • Renten